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A) Unerwartete Krankheit, bei einer Krankheitsprognose von mindestens
fünf Tagen und/oder Unfall (dafür muss die Verhinderung der Reise
wegen klinischer Ursachen dokumentiert werden) oder Tod:
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des Versicherten (in der Reservierung angegebener Name);
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des Ehepartners, Sohn/Tochter, Geschwister, Elternteil oder Schwager/Schwägerin;
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die Mitreisenden haben, sofern diese sich zusammen und gleichzeitig
mit dem Versicherten für die Reise angemeldet haben, die Möglichkeit,
die Rückzahlung für den Urlaubsrücktritt zu verlangen, auch
wenn sie nicht direkt von den in der Police beschriebenen Ursachen betroffen
sind; dies jedoch innerhalb des oben aufgeführten Höchstbetrags.
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Kosten der Police:
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Der Preis für den Versicherungsschutz
beläuft sich auf 3,5% des Gesamtpreises des Aufenthalts und muss im
Augenblick der Bestätigung der Urlaubsreservierung abgeschlossen und
beglichen werden, oder spätestens vor der Anzahlung.
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Die Garantie gilt nicht:
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wenn der Versicherte der Ville in Italia s.r.l nicht den Rücktritt
vom reservierten Urlaub binnen 10 (zehn) Tagen ab Eintreten des Rücktrittsgrunds
schriftlich mit Einschreiben, Telegramm, Telex, Fax oder E-Mail mitgeteilt
hat;
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wenn der Rücktritt durch folgende Gründe verursacht wurde:
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Unfall, Krankheit oder Tod von Personen von über 80 Jahren;
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Unfall, Krankheit oder Tod vor dem Datum auf der Bescheinigung
der provisorischen Reservierung;
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Schwangerschaft oder daraus folgende Krankheiten über den
sechsten Monat hinaus; Geisteskrankheiten oder Krankheiten des zentralen
Nervensystems;
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Missbrauch von Alkohol oder Psychopharmaka oder nicht therapeutischer
Einsatz von Rauschgift oder Psychomimetika; verbrecherische Handlungen
des Versicherten; Teilnahme an Wettrennen, Wettbewerben und entsprechenden
Tests unter Einsatz von motorbetriebenen Fahrzeugen und Booten, sofern
es sich nicht um Gleichmäßigkeitsrennen handelt.
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Sonderkonditionen
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Die Garantie beginnt ab Datum auf der provisorischen Reservierungsbescheinigung
nach Einzahlung der Anzahlung und des Saldo des Versicherungsschutzes und
dauert bis zum Datum des Urlaubsbeginns;
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Die Strafzahlung auf den Anteil des Urlaubs wird entsprechend
den folgenden Prozentsätzen proportional zum Datum des Reiserücktritts
zurückgezahlt:
- 30% bis 40 Tage vor Beginn der Reise;
- 50% 39 bis 30 Tage vor Beginn der Reise;
- 60% 29 bis 22 Tage vor Beginn der Reise;
- 80% 21 bis 15 Tage vor Beginn der Reise;
- 100% 14 Tage bis zum Tag des Reisebeginns;
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Bei Reiserücktritt auf Grund von Krankheit hat die Versicherungsgesellschaft
die Möglichkeit, durch beauftragte Ärzte Kontrolluntersuchungen
durchführen zu lassen.
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Verpflichtungen des Versicherten
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Bei Annullierung der Reise und des reservierten Aufenthalts muss der
Versicherte der Ville in Italia s.r.l schriftlich per Einschreiben, Fax,
Telegramm oder E-Mail die Ursache für den Rücktritt binnen 10
Tagen ab Eintreten der Ursache mitteilen.
Der Versicherte, oder ein Bevollmächtigter, muss folgende Original-Dokumentation
vorlegen:
- ärztliches Attest mit Datum des Unfalls oder des Auftretens der
Krankheit, Diagnose oder Prognose;
- bei Einlieferung ins Krankenhaus den Krankenbericht;
- im Todesfall den Totenschein;
- Dokumentation für die Anmeldung für den Aufenthalt oder analoge Unterlagen.
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Ausschließungen
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Von der Versicherung ausgeschlossen sind durch Krieg verursachte Ereignisse
oder Folgen, Aufstände, Erdbeben oder Naturkatastrophen im Allgemeinen
sowie Atomkerntransmutationen, durch künstliche Teilchenbeschleunigung
verursachte Strahlungen oder verbrecherische Handlungen des Versicherten.
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Wirksamkeit der Garantie
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Der Versicherungsschutz ist für jeden direkt Versicherten vor Beginn
des Aufenthalts in der von Ville in Italia s.r.l im voraus angegebenen
Residenz wirksam.
Für alle nicht anderweitig an dieser Stelle geregelten Situationen
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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